Förderungen durch das AMS

In früheren Jahren förderte das AMS (Arbeitmarktservice) oft und gerne die individuelle Aus- und Weiterbildung. Die Fördertöpfe waren gut gefüllt. Leider ist derzeit die Finanzierung einer Ausbildung in der Erwachsenenbildung durch das AMS eher selten geworden. Die Töpfe sind leer und es werden ziemlich strenge, recht persönliche und individuelle, oft nicht nachvollziehbare Kriterien herangezogen. Dennoch sollte man sich nicht entmutigen lassen und mit dem zuständigen AMS-Betreuer über eine mögliche Förderung der Ausbildung  sprechen. Voraussetzung für eine mögliche Förderung ist jedoch immer die positive Einschätzung auf  eine antragstellerbezogene  Verwertbarkeit der Aus- oder Weiterbildung am Arbeitsmarkt..

AMS-Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Das AMS fördert mit dieser Beihilfe die Kosten für Weiterbildungen insbesondere von gering qualifizierten und älteren Arbeitnehmer. Diese Förderung erhalten jedoch die Arbeitgeber (nicht Arbeitnehmer!). Neben bildungsrelevanten Kriterien muss die Ausbildung mindestens 24 Kursstunden umfassen. Dann werden ggf. 50 % der Kurskosten an den Arbeitgeber gezahlt.

Weitere Informationen hierzu.

AMS-Unternehmensgründerprogramm

Mit dem AMS-Unternehmensgründungsprogramm unterstützt das Arbeitsmarktservice arbeitslose Personen bei der Neugründung existenzfähiger Betriebe und der Schaffung von Arbeitsplätzen. Wird dieses Gründungsprogramm in Anspruch genommen, werden auch etwaige Ausbildungskosten vom AMS getragen.

Weitere Informatione hierzu.