Die Bundesländer des Staates Österreich haben oft sehr unterschiedliche Fördertöpfe, die manchmal recht prall gefüllt sind. Hier sollte, wenn die Voraussetzungen grundsätzlich vorliegen, nachgefragt werden.
Niederösterreich – Bildungsförderung
Das Land Niederösterreich gewährt Arbeitnehmern eine finanzielle Unterstützung. Die Bildungsförderung ist jedoch an eine berufsspezifische Weiterbildung, die zur Arbeitsplatzsicherung dient, gebunden.
Wien – WAFF
Beim Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (WAFF) gibt es einige Fördervarianten zur Auswahl. Grundsätzliche Voraussetzung ist ein Wohnsitz in Wien. Welche Möglichkeiten für Sie in Frage kommen, klären Sie bitte direkt mit den WAFF-Beratern ab.
Steiermark – Bildungsscheck für Beschäftige 50+
Mit dem Bildungsscheck für Beschäftige 50+ sollen Anreize zur beruflichen Weiterbildung älterer ArbeitnehmerInnen gesetzt werden. Es werden 50 % (max. 500 Euro) von Kursen gefördert, wenn der Kurs dem aktuellen Berufsleben dient, oder dieser eine Voraussetzung für eine angestrebte berufliche Veränderung darstellt.
Burgenland – Qualifikationsförderungszuschuss
Der Qualifikationsförderungszuschuss dient der Weiterbildung im derzeitigen Beruf aber auch Personen, die ihren Beruf wechseln möchten. Förderbar sind alle Bildungsmaßnahmen, die geeignet sind, die Arbeitssituation zu verbessern und die nicht in den Zuständigkeitsbereich anderer Förderstellen fallen.
Oberösterreich – Bildungskonto des Landes OÖ
Mit Jänner 2015 wurde der Topf für das Bildungskonto OÖ wieder neu aufgefüllt, wobei der max. Förderbetrag angehoben wurde. Das Bildungskonto des Landes deckt derzeit 50 % (in Ausnahmen auch 70 %) der Ausbildungskosten für fast alle Personenkreise ab. Der Förderantrag kann erst nach Ausbildungsabschluss gestellt werden.
Salzburg – Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck fördert das Land Salzburg die Kursgebühren von Qualifizierungsmaßnahmen, die beruflich verwertbar sind. Der Förderungswerber muss entweder seinen Hauptwohnsitz oder seine Arbeitsstätte in Salzburg haben. Die finanzielle Unterstützung kann erst nach Abschluss der Ausbildung beantragt werden.
Kärnten – Bildungsförderung für Arbeitnehmer
Die Bildungsförderung dient zur finanziellen Unterstützung von Arbeitnehmern, freien Dienstnehmern und Wiedereinsteigern, die sich beruflich bei einem vom Land Kärnten anerkannten Bildungsträger weiterbilden. Eine nachhaltige berufliche Nutzung ist Voraussetzung. Der Antrag kann frühestens mit Beginn der Ausbildung gestellt werden.
Tirol – Bildungsgeld
Aus- und Weiterbildungen werden mit einer Förderung von 30 % (aber max. 500 Euro) der Kurskosten unterstützt. Förderbare Personen sind u.a.: Arbeitnehmer, Arbeitslose, Wiedereinsteiger/innen, Selbständige mit max. 9 Mitarbeitern und Menschen, die ihren Wohnsitz oder ihren Beschäftigungsort in Tirol haben. Ziel ist, die berufliche Qualifikation von Arbeitskräften zu erhöhen. Anträge müssen bis spätestens zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung erbracht werden. Ausbezahlt wird die Förderung jedoch erst nach Absolvierung der Ausbildung.
Vorarlberg – Bildungszuschüsse
Es gibt in Vorarlberg verschiedene Fördermöglichkeiten. Sie unterscheiden sich nach Ausbildungsart und förderbarer Personenkreis. Die Anträge können frühestens nach Beginn der Ausbildung gestellt werden, die finanzielle Unterstützung wird nach Ausbildungsende ausbezahlt.