Kurskosten steuerlich absetzbar

Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen (Kurskosten) wie Aus- und Fortbildung oder Umschulung sind als „Werbungskosten“ grundsätzlich von der Höhe Ihrer steuerlichen Lohnnebenkosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen. Voraussetzung für eine steuerliche Absetzbarkeit ist also immer ein beruflicher Zusammenhang.

Absetzbar sind:

  • Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Die Kosten für Arbeitsunterlagen, z.B. Fachliteratur, aber auch Ausbildungsfilme oder die Kosten für ein Fernstudium via PC (eLearning)
  • Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten)
  • zusätzliche Fahrtkosten
  • allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet)
  • Nächtigungskosten

Die Kosten können bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wodurch unselbständig Erwerbstätige einen Teil der Lohsteuer zurückerstattet bekommen und selbständig Erwerbstätige eine Verminderung der zu zahlenden Einkommenssteuer erhalten.

Weitere Informationen hierzu ausführlich direkt beim Finanzamt